AGB Bootsvermietung Hai-Charter

1. Ausgabe der Wasserfahrzeuge, Zahlung des Mietpreises, Versicherung

Bedingungen

  • Die Vermietung unserer Wasserfahrzeuge erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Sportbootführerschein oder eines anderen gültigen Dokumentes.
  • Die Benutzung unserer Wasserfahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder unter acht Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Für persönliche Gegenstände übernimmt Hai-Charter keine Haftung. Erwachsene Nichtschwimmer melden sich beim Vermieter. Rettungsmittel sind immer ausreichend an Bord.
  • Mit der Unterschrift auf dem Bootsprotokoll vor Ort, werden die Nutzungsordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Leistungen / Zahlungen

  • Alle angebotenen Dienstleistungen sind unserer Webseite zu entnehmen. Es gelten die ak-tuellen Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf unserer Webseite aufge-führt sind.
  • Der Mietpreis für den Charter oder Touren mit Guide sind vor Buchungsbeginn zu zahlen. Die Zahlungsmöglichkeiten sind:
  • Bei der Onlinebuchung muss sofort digital bezahlt werden. Ansonsten vor Ort per EC-, Kreditkarte, PayPal oder in bar.
  • Die Kaution beträgt 250€ für alle Wasserfahrzeuge (außer Tretboote und SUP) und kann vor Ort in bar oder mit digitalen Zahlungsmitteln hinterlegt werden.

Tankpauschale

  • Werden die Wasserfahrzeuge nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen wir für den Mehraufwand eine Tankpauschale in Höhe von 10€. Die Benzinpreise werden tagesaktuell berechnet.

Zeitüberschreitung / Fahrtenabbruch

  • Bei Zeitüberschreitung erfolgt nach der Toleranzzeit (diese beträgt 10 Minuten), eine Nachberechnung (1€ pro Minute). Die Wasserfahrzeuge sind bis Geschäftsschluss zurückzugegeben – ausgenommen Buchungen über mehrere Tage. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden, die dem Vermieter entstehen. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.
  • Bei Fahrtabbruch durch Unwetter wird die restliche Zeit in Form von einem Gutschein gutgeschrieben. Weder Havarie noch Unfall berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zum Schadenersatz.

Versicherung

  • Die Wasserfahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert (SB von 1.000€), Tretboote ausgenommen. Diese kann, wenn vor Buchung vereinbart, auf 500€ SB minimiert werden (Hai Deckung).

Reinigung

  • Der Mieter verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug, SUP-Board, Tretboot und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25,00 € (auch bei der Nutzung der Boote zum Angeln) erhoben.

Havarie / Antriebsschaden

  • Bei Havarien oder Unfällen (Antriebsschaden) ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten. Zusatzkosten in Höhe von 75€ (Einsatzkosten) entstehen, wenn der Mieter für den Schaden verantwortlich ist und der Vermieter mit einem Einsatzboot ausrücken muss. Unsere Wasserfahrzeuge und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Benutzung) haftet der Mieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Wasserfahrzeuge wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.

Gewährleistung

  • Bei Nichterfüllung der Dienstleistung stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte zu.

Haftung/Schadenersatz

  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel der Leistung sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Leis-tungserbringung anzeigt.
  • Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhal-tens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Hai-Charter und deren beauftragte Personen übernehmen gegenüber an Bord befindlichen Personen keine Haftung für Schäden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung.

Steganlage

  • Bei Unfällen auf der Steganlage und Niedergängen übernimmt Hai-Charter keine Haftung. Das Betreten und Umsteigen auf SUP-Boards, Tretboote und unsere Wasserfahrzeuge ge-schieht auf eigene Gefahr.
  • Bei geringen Temperaturen kann auf den Bodenbelägen Eis entstehen, dann dürfen Stege und Boote nur mit Vorsicht betreten werden.

Kurse

  • Bei der Teilnahme an einem Kurs lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrun-gen, nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen wir den Abschluss einer Unfallversi-cherung.
  • Handelt ein Teilnehmer entgegen den Weisungen des Instruktors oder aus eigener Initiati-ve und es kommt zu einem Schaden an Material oder Personen, so haftet der direkte Ver-ursacher und muss für entstandenen Schaden aufkommen. Bei technischem Versagen haf-tet Hai-Charter nicht für Sach- oder Personenschäden.

2. Allgemeine wichtige Informationen

  • Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten.
  • Für persönliche Gegenstände übernimmt Hai-Charter keine Haftung.
  • Für die Nutzung unserer Wasserfahrzeuge gilt die Sportbootvermietungsordnung – Binnen
  • https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Mieten-von-Sportbooten/BinSch-SportbootVermV/BinSch-SportbootVermV-node.html?__forceHttps=1&__forceHttps=1&__forceHttps=1
  • die zur Einsicht ausliegt. Dazu gehört u. a., dass die höchstzulässige Personenzahl (siehe Information zu den Wasserfahrzeugen) nicht überschritten wird.

Alkohol

  • Alkohol an Bord ist gestattet, ausgenommen der Captain (hier gilt dasselbe wie beim Autofahren).

Rauchen

  • Darf auf den Wasserfahrzeugen geraucht werden? NEIN! Durch den Fahrtwind kann Funkenflug entstehen und zu erheblichen Schäden führen. Das Rauchen passt auch nicht zum Wassersport.

Tiere

  • Die Mitnahme von Tieren (Hunde, etc.) ist auf unseren Wasserfahrzeugen nicht gestattet.

Baden

  • Baden vom Ufer bzw. von den Stegen aus ist nicht gestattet, Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.

Aufsichtspflicht

  • Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer / der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot…) verantwortlich.

Ökologisches Verhalten

  • Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sind mitzunehmen und zu entsorgen.
  • Die Gelegezonen (einschließlich Schilfgürtel) und Seerosenflächen dürfen nicht befahren und beangelt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand zu halten.

3. Reservierungen, Stornierung

  • Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich über das Buchungsportal. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung von Hai-Charter zustande. Eine Reservierungsbestätigung wird per E-Mail nach Eingang der Buchungsanfrage verschickt. Stundenweise Reservierungen sind aus betrieblichen Gründen nicht möglich (Tretboote und SUP ausgeschlossen).
  • Tritt der Mieter von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in Höhe von 30%, wenn vor Fahrtbeginn keine 12 Stunden verbleiben. Bei gebuchten Touren mit Guide kann 48 Stunden vor dem Event kostenfrei storniert oder umgebucht werden, ansonsten sind hier ebenso 30% Schadenersatzpflicht fällig.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Wasserfahrzeuge für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietverordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Wasserfahrzeugen, höhere Gewalt).
  • Reservierte Wasserfahrzeuge stehen, soweit nicht anders vereinbart, 15 Minuten vor Fahrtantritt bereit. Ist der Mieter bis dahin nicht anwesend, ist der Vermieter berechtigt, die Wasserfahrzeuge anderweitig zu vermieten.

4. Anerkennung der AGB

Der Kunde kann sich unverbindlich über alle unsere Angebote auf unserer Website oder über andere Medien informieren. Der Vertrag kommt nach einer verbindlichen Buchung auf unserer Website und der Zusendung der Buchungsbestätigung zustande.

5. Abschließendes

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Copyright 2023 by Hai-Charter
Stand: Februar 2023

AGB Bootsvermietung Hai-Charter

1. Ausgabe der Wasserfahrzeuge, Zahlung des Mietpreises, Versicherung

Bedingungen

  • Die Vermietung unserer Wasserfahrzeuge erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Sportbootführerschein oder eines anderen gültigen Dokumentes.
  • Die Benutzung unserer Wasserfahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder unter acht Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Für persönliche Gegenstände übernimmt Hai-Charter keine Haftung. Erwachsene Nichtschwimmer melden sich beim Vermieter. Rettungsmittel sind immer ausreichend an Bord.
  • Mit der Unterschrift auf dem Bootsprotokoll vor Ort, werden die Nutzungsordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Leistungen / Zahlungen

  • Alle angebotenen Dienstleistungen sind unserer Webseite zu entnehmen. Es gelten die ak-tuellen Preise, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf unserer Webseite aufge-führt sind.
  • Der Mietpreis für den Charter oder Touren mit Guide sind vor Buchungsbeginn zu zahlen. Die Zahlungsmöglichkeiten sind:
  • Bei der Onlinebuchung muss sofort digital bezahlt werden. Ansonsten vor Ort per EC-, Kreditkarte, PayPal oder in bar.
  • Die Kaution beträgt 250€ für alle Wasserfahrzeuge (außer Tretboote und SUP) und kann vor Ort in bar oder mit digitalen Zahlungsmitteln hinterlegt werden.

Tankpauschale

  • Werden die Wasserfahrzeuge nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen wir für den Mehraufwand eine Tankpauschale in Höhe von 10€. Die Benzinpreise werden tagesaktuell berechnet.

Zeitüberschreitung / Fahrtenabbruch

  • Bei Zeitüberschreitung erfolgt nach der Toleranzzeit (diese beträgt 10 Minuten), eine Nachberechnung (1€ pro Minute). Die Wasserfahrzeuge sind bis Geschäftsschluss zurückzugegeben – ausgenommen Buchungen über mehrere Tage. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden, die dem Vermieter entstehen. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.
  • Bei Fahrtabbruch durch Unwetter wird die restliche Zeit in Form von einem Gutschein gutgeschrieben. Weder Havarie noch Unfall berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zum Schadenersatz.

Versicherung

  • Die Wasserfahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert (SB von 1.000€), Tretboote ausgenommen. Diese kann, wenn vor Buchung vereinbart, auf 500€ SB minimiert werden (Hai Deckung).

Reinigung

  • Der Mieter verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug, SUP-Board, Tretboot und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25,00 € (auch bei der Nutzung der Boote zum Angeln) erhoben.

Havarie / Antriebsschaden

  • Bei Havarien oder Unfällen (Antriebsschaden) ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten. Zusatzkosten in Höhe von 75€ (Einsatzkosten) entstehen, wenn der Mieter für den Schaden verantwortlich ist und der Vermieter mit einem Einsatzboot ausrücken muss. Unsere Wasserfahrzeuge und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Benutzung) haftet der Mieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Wasserfahrzeuge wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.

Gewährleistung

  • Bei Nichterfüllung der Dienstleistung stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rechte zu.

Haftung/Schadenersatz

  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Mängel der Leistung sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Leis-tungserbringung anzeigt.
  • Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhal-tens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Hai-Charter und deren beauftragte Personen übernehmen gegenüber an Bord befindlichen Personen keine Haftung für Schäden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung.

Steganlage

  • Bei Unfällen auf der Steganlage und Niedergängen übernimmt Hai-Charter keine Haftung. Das Betreten und Umsteigen auf SUP-Boards, Tretboote und unsere Wasserfahrzeuge ge-schieht auf eigene Gefahr.
  • Bei geringen Temperaturen kann auf den Bodenbelägen Eis entstehen, dann dürfen Stege und Boote nur mit Vorsicht betreten werden.

Kurse

  • Bei der Teilnahme an einem Kurs lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrun-gen, nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen wir den Abschluss einer Unfallversi-cherung.
  • Handelt ein Teilnehmer entgegen den Weisungen des Instruktors oder aus eigener Initiati-ve und es kommt zu einem Schaden an Material oder Personen, so haftet der direkte Ver-ursacher und muss für entstandenen Schaden aufkommen. Bei technischem Versagen haf-tet Hai-Charter nicht für Sach- oder Personenschäden.

2. Allgemeine wichtige Informationen

  • Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten.
  • Für persönliche Gegenstände übernimmt Hai-Charter keine Haftung.
  • Für die Nutzung unserer Wasserfahrzeuge gilt die Sportbootvermietungsordnung – Binnen
  • https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Mieten-von-Sportbooten/BinSch-SportbootVermV/BinSch-SportbootVermV-node.html?__forceHttps=1&__forceHttps=1&__forceHttps=1
  • die zur Einsicht ausliegt. Dazu gehört u. a., dass die höchstzulässige Personenzahl (siehe Information zu den Wasserfahrzeugen) nicht überschritten wird.

Alkohol

  • Alkohol an Bord ist gestattet, ausgenommen der Captain (hier gilt dasselbe wie beim Autofahren).

Rauchen

  • Darf auf den Wasserfahrzeugen geraucht werden? NEIN! Durch den Fahrtwind kann Funkenflug entstehen und zu erheblichen Schäden führen. Das Rauchen passt auch nicht zum Wassersport.

Tiere

  • Die Mitnahme von Tieren (Hunde, etc.) ist auf unseren Wasserfahrzeugen nicht gestattet.

Baden

  • Baden vom Ufer bzw. von den Stegen aus ist nicht gestattet, Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.

Aufsichtspflicht

  • Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer / der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot…) verantwortlich.

Ökologisches Verhalten

  • Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll sind mitzunehmen und zu entsorgen.
  • Die Gelegezonen (einschließlich Schilfgürtel) und Seerosenflächen dürfen nicht befahren und beangelt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand zu halten.

3. Reservierungen, Stornierung

  • Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich über das Buchungsportal. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung von Hai-Charter zustande. Eine Reservierungsbestätigung wird per E-Mail nach Eingang der Buchungsanfrage verschickt. Stundenweise Reservierungen sind aus betrieblichen Gründen nicht möglich (Tretboote und SUP ausgeschlossen).
  • Tritt der Mieter von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in Höhe von 30%, wenn vor Fahrtbeginn keine 12 Stunden verbleiben. Bei gebuchten Touren mit Guide kann 48 Stunden vor dem Event kostenfrei storniert oder umgebucht werden, ansonsten sind hier ebenso 30% Schadenersatzpflicht fällig.
  • Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Wasserfahrzeuge für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Vorschriften der Sportbootvermietverordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Wasserfahrzeugen, höhere Gewalt).
  • Reservierte Wasserfahrzeuge stehen, soweit nicht anders vereinbart, 15 Minuten vor Fahrtantritt bereit. Ist der Mieter bis dahin nicht anwesend, ist der Vermieter berechtigt, die Wasserfahrzeuge anderweitig zu vermieten.

4. Anerkennung der AGB

Der Kunde kann sich unverbindlich über alle unsere Angebote auf unserer Website oder über andere Medien informieren. Der Vertrag kommt nach einer verbindlichen Buchung auf unserer Website und der Zusendung der Buchungsbestätigung zustande.

5. Abschließendes

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Copyright 2023 by Hai-Charter
Stand: Februar 2023

  • Hafenstraße | 65201 Wiesbaden
    (Schiersteiner Hafen)

  • +49 152 56857697

  • info@hai-charter.de